Wer in Bayern lebt und mindestens Pflegegrad 2 hat, bekommt vom Freistaat ein Landespflegegeld: seit 2026 500 Euro im Jahr. Bis 2025 waren es 1.000 Euro. Das Geld ist frei verwendbar und kommt zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse. Ein Antrag genügt, er gilt dann auch für die Folgejahre.

Das Wichtigste auf einen Blick

Landespflegegeld Bayern 2026
Höhe500 € pro Pflegegeldjahr
Pflegegeldjahr1. Januar bis 31. Dezember
WerHauptwohnsitz in Bayern, mindestens Pflegegrad 2
Antragbeim Landesamt für Pflege, einmalig, gilt für Folgejahre weiter
Frist3 Monate nach Ende des Pflegegeldjahres, für 2026 bis 31. März 2027
Auszahlungbis 31. Januar des Folgejahres, für 2026 bis 31. Januar 2027

Quelle: Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG), Fassung gültig ab 1. Januar 2026.

Was sich 2026 geändert hat

Mit dem Änderungsgesetz vom 23. Dezember 2025 hat Bayern das Landespflegegeld neu geregelt:

  • Halbierung: 500 Euro statt 1.000 Euro pro Pflegegeldjahr.
  • Neues Pflegegeldjahr: Es entspricht jetzt dem Kalenderjahr. Früher lief es vom 1. Oktober bis 30. September. Das Pflegegeldjahr, das am 1. Oktober 2024 begann, endete deshalb erst am 31. Dezember 2025.
  • Für Anträge bis 31. Dezember 2025 gilt für dieses lange Übergangsjahr noch der alte Betrag (Art. 6 BayLPflGG).

Wer Anspruch hat

Landespflegegeld bekommt, wer (Art. 2 BayLPflGG):

  1. am letzten Tag des Pflegegeldjahres mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in Bayern gemeldet ist und
  2. an mindestens einem Tag des Pflegegeldjahres mindestens Pflegegrad 2 hatte.

Der Pflegegrad muss von der Pflegekasse, der privaten Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger festgestellt sein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Landespflegegeld. Ob ein Pflegegrad 2 drin ist, können Sie mit dem Pflegegrad-Rechner einschätzen. Wie der Antrag bei der Pflegekasse geht, steht unter Pflegegrad beantragen.

Ein Tag reicht: Wer zum Beispiel im Dezember 2026 Pflegegrad 2 bekommt und am 31. Dezember in Bayern wohnt, hat Anspruch auf die vollen 500 Euro für 2026.

So beantragen Sie das Landespflegegeld

Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Laut Landesamt geht der Antrag:

  • online über das Antragsformular des Landesamts,
  • per Post oder Fax, mit dem ausgefüllten Formular,
  • per E-Mail, ebenfalls mit dem Formular.

Darauf achten:

  1. Das Formular des Landesamts verwenden. Das Gesetz verlangt die Textform und sieht das elektronische Formular als Regelweg vor (Art. 3 BayLPflGG).
  2. Nachweise beilegen, vor allem den Bescheid über den Pflegegrad.
  3. Kontoinhaber exakt angeben. Der Name muss genau so geschrieben sein, wie er bei der Bank hinterlegt ist, sonst kann die Überweisung scheitern.
  4. Frist notieren: spätestens drei Monate nach Ende des Pflegegeldjahres. Sie können den Antrag aber schon während des Jahres stellen.

Haben Sie bereits früher einen Antrag gestellt, müssen Sie nichts tun. Er gilt fort, solange Sie ihn nicht zurücknehmen. Ändern sich Kontoverbindung oder Adresse, teilen Sie das dem Landesamt mit.

Das Landesamt weist derzeit auf längere Bearbeitungszeiten wegen vieler Anträge hin.

Wofür das Geld gedacht ist

Das Landespflegegeld soll laut Gesetz das Selbstbestimmungsrecht stärken. Es ist nicht für den notwendigen Pflegebedarf gedacht. Die pflegebedürftige Person kann es frei verwenden, etwa als Dankeschön an pflegende Angehörige, für einen Ausflug oder eine Anschaffung.

  • Keine Anrechnung: Es soll nicht auf Pflegeleistungen, Teilhabeleistungen oder existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden (Art. 1 BayLPflGG).
  • Nicht pfändbar, nicht abtretbar, nicht vererblich.
  • Kein Grund für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Das Gesetz stellt klar, dass es nicht als Pflegegeld im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt.
  • Todesfall: Erhält ein Erbe die Zahlung innerhalb von drei Monaten nach dem Tod, fordert das Landesamt sie nicht zurück.

Landespflegegeld und Pflegereform 2027

Das Landespflegegeld ist eine bayerische Leistung und kommt zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Pflegereform des Bundes ändert daran nach dem Regierungsentwurf nichts direkt. Wenn aber neue Anträge auf einen Pflegegrad ab 2027 nach strengeren Regeln bewertet werden, erreichen Grenzfälle seltener Pflegegrad 2. Damit fiele auch das Landespflegegeld weg. Beispiele dazu stehen unter Pflegegrad 2.

Weitere Leistungen ab Pflegegrad 2: Pflegegeld, Entlastungsbetrag und der Jahresbetrag für Verhinderungspflege. Einen Überblick gibt die Seite Pflegegrade.

Quellen