Bei der sogenannten 24-Stunden-Pflege zieht eine Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person, meist für einige Wochen, dann folgt eine Ablösung. Sie hilft im Haushalt, bei der Grundpflege und im Alltag und ist in der Nähe, wenn etwas passiert. Rund um die Uhr arbeiten darf sie aber nicht. Laut Verbraucherzentrale kostet das meist 2.800 bis 3.500 Euro im Monat.
Was „24 Stunden“ wirklich bedeutet
Der Begriff ist irreführend. Gemeint ist: Die Betreuungskraft wohnt mit im Haus und ist damit oft in der Nähe. Arbeitsrechtlich gilt für sie das deutsche Arbeitszeitrecht:
- höchstens 48 Stunden pro Woche
- feste Pausen und freie Zeit, auch am Stück
- mindestens 24 Urlaubstage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche
Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist legal nicht möglich (Verbraucherzentrale).
Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden: Auch Bereitschaftszeit einer entsandten Betreuungskraft im Privathaushalt muss mit dem Mindestlohn bezahlt werden (BAG, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20). Wer nachts regelmäßig geweckt wird, leistet also Arbeit, die bezahlt werden muss. Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde (Destatis).
Was daraus folgt: Braucht jemand nachts regelmäßig Hilfe, reicht eine einzelne Betreuungskraft nicht. Dann braucht es einen Pflegemix, zum Beispiel aus Betreuungskraft, Angehörigen, ambulantem Pflegedienst und Tagespflege.
Die drei Modelle
| Modell | So funktioniert es | Ihr Risiko |
|---|---|---|
| Entsendung | Eine Firma im Ausland stellt die Kraft an und schickt sie zu Ihnen. Eine deutsche Agentur vermittelt. | gering, wenn die A1-Bescheinigung vorliegt |
| Arbeitgebermodell | Sie stellen eine Kraft aus der EU selbst an. | Sie tragen alle Arbeitgeberpflichten |
| Selbstständige Kraft | Die Kraft arbeitet auf eigene Rechnung. | hoch: Scheinselbstständigkeit möglich |
Entsendung: das häufigste Modell
Die meisten Betreuungskräfte kommen über eine Entsendung. Sie schließen zwei Verträge: einen Vermittlungsvertrag mit der deutschen Agentur und einen Dienstleistungsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen, das die Kraft beschäftigt.
Der Vorteil: Sie sind nicht Arbeitgeber. Die Kraft bleibt in ihrem Heimatland sozialversichert. Das muss sie mit der A1-Bescheinigung nachweisen. Die Verbraucherzentrale rät dringend, sich diese Bescheinigung am ersten Arbeitstag vorlegen zu lassen (Verbraucherzentrale). Fehlt sie, drohen dem Haushalt Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Geldstrafen.
Was hinter dem Modell steckt und welche Tricks es gibt, erklären wir ausführlich im Artikel Pflegekraft aus Polen und Osteuropa.
Arbeitgebermodell
Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen Sie Menschen aus EU-Ländern ohne Arbeitserlaubnis direkt anstellen. Dann zahlen Sie mindestens den Mindestlohn plus Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, melden die Kraft an und organisieren Urlaubs- und Krankheitsvertretung selbst. Das ist rechtlich am klarsten, aber am aufwendigsten.
Selbstständige Betreuungskräfte
Dieses Modell empfiehlt die Verbraucherzentrale nur sehr eingeschränkt, weil sich Selbstständige oft in einer rechtlichen Grauzone zur Scheinselbstständigkeit bewegen. Wer feste Arbeitszeiten vorgibt und Anweisungen erteilt, kann schnell selbst als Arbeitgeber gelten und für nicht gezahlte Beiträge haften.
Was die Betreuungskraft darf und was nicht
| Aufgaben der Betreuungskraft | Aufgaben für den Pflegedienst |
|---|---|
| Haushalt, Kochen, Wäsche, Einkaufen | Spritzen, Insulin, Infusionen |
| Begleitung zu Ärzten und Spaziergängen | Wundversorgung, Verbandswechsel |
| Gesellschaft, Gespräche, Beschäftigung | Medikamente nach ärztlicher Verordnung stellen und verabreichen |
| Grundpflege: Waschen, Anziehen, Toilettengang | Katheter- und Stomaversorgung |
| Hilfe beim Essen und Trinken | Kompressionsstrümpfe nach Verordnung |
Betreuungskräfte sind in der Regel keine Pflegefachkräfte. Medizinische Behandlungspflege verordnet die Ärztin als häusliche Krankenpflege, und ein ambulanter Pflegedienst übernimmt sie. Viele Familien kombinieren deshalb Betreuungskraft und Pflegedienst.
Für wen sich die 24-Stunden-Pflege eignet
Gut geeignet, wenn:
- jemand tagsüber viel Hilfe und Gesellschaft braucht, nachts aber meist durchschläft
- die Wohnung ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft hat
- Angehörige in der Nähe sind oder die Organisation übernehmen
Schwierig, wenn:
- nachts regelmäßig mehrmals Hilfe nötig ist
- eine fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenz oder Aggression besteht
- intensive medizinische Pflege nötig ist, etwa Beatmung
In diesen Fällen sind ein Pflegemix mit mehreren Personen oder eine stationäre Einrichtung oft die sicherere Lösung.
Oft reicht weniger: Braucht jemand nur einige Stunden Hilfe pro Woche, sind ein ambulanter Pflegedienst und eine stundenweise Alltagshilfe günstiger als eine Betreuungskraft im Haus.
Was Sie zu Hause vorbereiten müssen
- Eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und Tür zum Abschließen
- Zugang zu Bad und Küche
- Internet oder WLAN, damit die Kraft Kontakt zur Familie halten kann
- Verpflegung und Unterkunft stellt der Haushalt
- feste Freizeiten und ein Ansprechpartner aus der Familie
So starten Sie: in fünf Schritten
- Bedarf klären. Schreiben Sie auf, wobei geholfen werden muss, tagsüber und nachts. Die Pflegeberatung der Pflegekasse hilft kostenlos.
- Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld. Wie es geht, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Agenturen vergleichen. Fragen Sie nach Modell, A1-Bescheinigung, Kosten und Vertretung. Unsere Checkliste für seriöse Agenturen zeigt, worauf Sie achten sollten.
- Verträge prüfen. Lassen Sie sich Vertragsmuster vorab schicken. Achten Sie auf Kündigungsfristen und was bei Krankheit der Kraft passiert.
- Ankunft vorbereiten. Zimmer einrichten, Tagesablauf aufschreiben, Notfallnummern bereitlegen.
Kosten und Zuschüsse
Die Verbraucherzentrale nennt für eine entsandte Vollzeitkraft 2.800 bis 3.500 Euro im Monat, dazu kommen oft Agenturgebühren. Die Pflegekasse zahlt die Betreuung nicht direkt, aber mehrere Leistungen helfen:
- Pflegegeld von 347 bis 990 Euro im Monat
- Verhinderungspflege für die Zeit, in der Angehörige verhindert sind
- Entlastungsbetrag, wenn der Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Eine genaue Rechnung mit Beispielen finden Sie im Artikel Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?, Betreuung im Entsendemodell: Bitte nur mit A1-Bescheinigung, abgerufen am 26.10.2026
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20
- Statistisches Bundesamt: Mindestlöhne
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verträgen helfen die Verbraucherzentralen und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.


