Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht. Das Gesetz spricht von „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld: 347 Euro im Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder bis zu 796 Euro für einen ambulanten Pflegedienst.
Leistungen bei Pflegegrad 2
| Leistung | Höhe 2026 | Norm |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € pro Monat | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 796 € pro Monat | § 36 SGB XI |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 721 € pro Monat, zusätzlich | § 41 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € pro Monat | § 45b SGB XI |
| Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € pro Jahr, gemeinsamer Topf | § 42a SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) | bis 42 € pro Monat | § 40 SGB XI |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme | § 40 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen | bis 40 € plus 30 € für Unterstützung pro Monat | § 40b SGB XI |
| Rentenbeiträge für die Pflegeperson | auf 27 % der Bezugsgröße (bei reinem Pflegegeld) | § 44 SGB XI, § 166 SGB VI |
Alle Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und wurden 2026 nicht erhöht.
Wie viel Geld bei Pflegegrad 2?
Das hängt davon ab, wer pflegt. Drei typische Varianten:
| Variante | was die Pflegekasse zahlt | pro Monat |
|---|---|---|
| Angehörige pflegen allein | Pflegegeld an die pflegebedürftige Person | 347 € |
| Pflegedienst übernimmt alles | Sachleistung direkt an den Pflegedienst | bis 796 € |
| Kombination: Pflegedienst nutzt 40 % | 318,40 € an den Pflegedienst plus 60 % des Pflegegeldes | 318,40 € + 208,20 € |
Bei der Kombination sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht (§ 38 SGB XI). An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
In jeder Variante kommen dazu: bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für Pflegehilfsmittel und der Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatzpflege. Nur das Pflegegeld ist frei verwendbar. Die anderen Leistungen sind zweckgebunden und laufen über Rechnungen.
Pflicht beim Pflegegeld: Einmal im Halbjahr müssen Sie einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. Sonst kürzt die Kasse das Pflegegeld. Details im Ratgeber Pflegegeld.
Voraussetzungen: wann Pflegegrad 2 vergeben wird
Pflegegrad 2 bekommen häufig Menschen, die im Alltag regelmäßig Hilfe brauchen, aber noch vieles selbst können. Typisch sind zum Beispiel eine beginnende Demenz oder Einschränkungen nach einem Sturz. Entscheidend sind aber nicht Diagnosen, sondern die Punkte in sechs Lebensbereichen. Wie sie zustande kommen, steht in der Übersicht der Pflegegrade.
Rechenbeispiel: Herr M., 78 Jahre, beginnende Demenz
Herr M. ist ausgedacht, die Punkte sind mit unserem Pflegegrad-Rechner nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI gerechnet. Modul 5 ist im Rechner vereinfacht.
- Geistige Fähigkeiten: Er verwechselt Tage, vergisst Termine und erkennt Gefahren nicht immer (6 Einzelpunkte).
- Selbstversorgung: Beim Duschen braucht er viel Hilfe, beim Anziehen von Hose und Schuhen etwas (3 Einzelpunkte).
- Krankheit und Therapie: Seine Tabletten richtet die Tochter morgens und abends (1 Einzelpunkt).
- Alltagsleben: Tagesablauf, Beschäftigung, Planen und Kontakte schafft er nur mit Erinnerungen (4 Einzelpunkte).
| Modul | Einzelpunkte | gewichtete Punkte 2026 | nach Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|
| 2 Geistige Fähigkeiten | 6 | 7,5 | 7,5 |
| 4 Selbstversorgung | 3 | 10 | 0 |
| 5 Krankheit und Therapie | 1 | 5 | 5 |
| 6 Alltagsleben | 4 | 7,5 | 7,5 |
| Gesamt | 30 → Pflegegrad 2 | 20 → Pflegegrad 1 |
Heute ergibt das Pflegegrad 2. Nach dem Regierungsentwurf würden dieselben Einschränkungen bei einem neuen Antrag nur noch für Pflegegrad 1 reichen: Drei Einzelpunkte in der Selbstversorgung sollen künftig keine gewichteten Punkte mehr bringen, und die Schwelle für Pflegegrad 2 soll auf 30 Punkte steigen.
Pflegegrad 2 ab 2027: was die Reform plant
Das Kabinett hat am 30. September 2026 den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Für Pflegegrad 2 sind geplant:
| heute (2026) | geplant ab 2027 | |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | Entlastungsbudget 380 €, deckt auch Ersatzpflege und Pflegebox ab |
| Pflegesachleistung | 796 € | Sachleistungsbudget 890 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | Sozialraumbudget bis 175 €, nur für anerkannte Alltagshilfe |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 € pro Jahr | Überbrückungsbudget bis 2.285 € pro Jahr für Akutfälle und Kurzzeitpflege |
| Schwelle für neue Anträge | ab 27 Punkten | ab 30 Punkten, dazu neue Punktbereiche |
Wer schon Pflegegrad 2 hat, behält ihn bis zur nächsten Begutachtung. Auch dann soll er ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen und Punktbereiche verlieren (§ 142b neu). Für neue Anträge gilt das Recht am Tag der Antragstellung, ein Antrag bis zum 31. Dezember 2026 würde also noch nach den heutigen Regeln bewertet. Alle Details: Pflegereform 2027.
Wenn mehr Hilfe nötig wird
Verschlechtert sich der Zustand, können Sie eine Höherstufung beantragen. Pflegegrad 3 bringt 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro für den Pflegedienst. Mit dem Pflegegrad-Rechner sehen Sie vorab, ob die Punkte reichen könnten.
Quellen
- § 15 SGB XI mit Anlage 2, § 19, § 36, § 37, § 38, § 40, § 40b, § 41, § 42a, § 44, § 45b SGB XI, abgerufen am 27.10.2026
- § 166 SGB VI (beitragspflichtige Einnahmen bei Pflegepersonen), abgerufen am 27.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und Regierungsentwurf vom 30.09.2026 (§§ 15, 36, 37, 39, 45b, 142b und Anlage 2 neu), abgerufen am 27.10.2026



