Den wichtigsten Zuschuss für einen Treppenlift zahlt die Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro, ab Pflegegrad 1. Die Krankenkasse zahlt nichts, der KfW-Zuschuss ist derzeit ausgeschöpft. Was übrig bleibt, lässt sich oft von der Steuer absetzen. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann einbauen. Welche Lifte es gibt und wie der Einbau abläuft, steht im Treppenlift-Ratgeber.
Wer was zahlt: die Übersicht
| Kostenträger | Was | Voraussetzung | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Pflegekasse | bis 4.180 € je Maßnahme | Pflegegrad 1 bis 5 | Antrag jederzeit möglich |
| KfW-Zuschuss 455-B | 10 % von bis zu 25.000 € | Antrag vor Beginn | derzeit ausgeschöpft |
| KfW-Kredit 159 | Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit | Antrag vor Beginn, über die Hausbank | beantragbar |
| Steuer | außergewöhnliche Belastung | medizinische Notwendigkeit, Attest | jährlich mit der Steuererklärung |
| Unfallversicherung, Haftpflicht | ganz oder teilweise | Arbeitsunfall oder fremdverschuldeter Unfall | im Einzelfall |
| Sozialamt | Rest | geringes Einkommen und Vermögen | im Einzelfall |
| Krankenkasse | nichts | – | Treppenlift ist kein Hilfsmittel der Krankenkasse |
Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Der Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Absatz 4 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt:
- bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei allen Pflegegraden gleich
- bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt je Person bis zu 4.180 Euro, zusammen höchstens 16.720 Euro
Voraussetzung: Der Lift muss die Pflege zu Hause ermöglichen oder deutlich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellen. Typisch: Die pflegebedürftige Person kommt allein nicht mehr ins Schlafzimmer oder Bad im Obergeschoss.
Ein Zuschuss je Pflegesituation: Haben Sie schon einen Zuschuss bekommen, etwa für eine bodengleiche Dusche, gibt es für den Treppenlift nur dann einen neuen, wenn sich die Pflegesituation inzwischen verändert hat. Planen Sie deshalb alle nötigen Umbauten zusammen. Details unter Wohnraumanpassung und Badumbau.
Gebraucht oder gemietet: Der Zuschuss hängt nicht davon ab, ob der Lift neu ist. Bei Mietmodellen sollten Sie vorher schriftlich klären, was die Kasse übernimmt, siehe gebraucht oder mieten.
So stellen Sie den Antrag
- Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. Noch keiner da? Pflegegrad beantragen, der Zuschuss gibt es schon ab Pflegegrad 1.
- Mehrere Angebote holen, am besten als Festpreis inklusive Einbau. Worauf es bei Angeboten ankommt, steht unter Treppenlift-Kosten.
- Antrag an die Pflegekasse: Kostenvoranschlag beilegen und kurz begründen, wie der Lift die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit zurückgibt. Ein formloses Schreiben genügt, viele Kassen haben ein Formular.
- Bescheid abwarten. Die Kasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Gutachter in fünf. Meldet sie sich ohne hinreichenden Grund nicht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Absatz 7 SGB XI).
- Einbauen lassen und die Rechnung einreichen.
Nicht vor der Bewilligung einbauen. Wer vorher bauen lässt, riskiert laut Verbraucherzentrale, auf allen Kosten sitzen zu bleiben.
KfW: Zuschuss ausgeschöpft, Kredit verfügbar
- Zuschuss Barrierereduzierung (455-B): Die KfW hat die Förderung am 8. April 2026 wieder aufgenommen, mit 10 Prozent der Kosten bis 25.000 Euro je Wohneinheit (KfW-Meldung). Laut Produktseite sind die Mittel inzwischen erneut ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nicht möglich (Stand 27.10.2026).
- Kredit Altersgerecht Umbauen (159): bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, bis zu 30 Jahre Laufzeit, für Eigentümer und Mieter unabhängig vom Alter (KfW 159). Beantragt wird über eine Bank, vor Beginn des Vorhabens.
Steuer: außergewöhnliche Belastung
Ist der Treppenlift medizinisch notwendig, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung zählen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass dafür kein besonders formalisierter Nachweis nötig ist (Az. 3 K 1097/14 E, laut Stiftung Warentest). In der Praxis verlangen Finanzämter laut Stiftung Warentest häufig eine amtsärztliche Bescheinigung. Lassen Sie sich das Attest vor dem Einbau ausstellen.
- Abziehbar ist nur, was Sie nach Abzug des Zuschusses selbst tragen.
- Vom Betrag wird die zumutbare Belastung abgezogen, die von Einkommen und Familienstand abhängt (§ 33 EStG).
- Statt als außergewöhnliche Belastung können Sie die Arbeitskosten des Einbaus als Handwerkerleistung ansetzen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr (§ 35a Absatz 3 EStG). Doppelt geht nicht.
Mehr zu Steuern bei Pflege: Pflege-Pauschbetrag.
Weitere Kostenträger
- Unfallversicherung: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann die Berufsgenossenschaft zuständig sein.
- Verursacher eines Unfalls: Wer eine Gehbehinderung verschuldet hat, haftet laut Stiftung Warentest auch für einen notwendigen Lift.
- Länder und Kommunen: Manche haben eigene Förderprogramme. Fragen Sie bei der Wohnberatung oder im Landratsamt.
- Sozialamt: Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt einspringen.
Rechenbeispiel
Annahmen, ausgedacht: Sitzlift für eine gerade Treppe, Festpreis 6.000 Euro inklusive Einbau, Pflegegrad 2, Grenzsteuersatz 30 Prozent.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Festpreis inklusive Einbau | 6.000 € |
| minus Zuschuss Pflegekasse | − 4.180 € |
| selbst zu tragen | 1.820 € |
Bleibt nach Abzug der zumutbaren Belastung noch ein Teil übrig, mindert er als außergewöhnliche Belastung das zu versteuernde Einkommen. Wie viel das bringt, hängt vom Einzelfall ab. Echte Preise erfahren Sie nur über Angebote, Spannen stehen unter Treppenlift-Kosten.
Pflegereform 2027
Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 soll der Zuschuss für Umbauten erhalten bleiben, auch bei Pflegegrad 1. Für neue Anträge auf einen Pflegegrad sollen ab 2027 aber strengere Regeln gelten. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn deshalb möglichst 2026 beantragen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Mehr unter Pflegereform 2027.
Quellen
- § 40 Absatz 4 und 7 SGB XI, § 33 und § 35a EStG, abgerufen am 27.10.2026
- Stiftung Warentest: Treppenlift: Rechtslage, Kosten, Zuschüsse, Einbau, 10.05.2022, abgerufen am 26.10.2026. Der dort genannte Pflegekassen-Betrag von 4.000 Euro ist veraltet, aktuell gelten 4.180 Euro.
- Verbraucherzentrale: Wohnungsanpassung: Veränderungen für pflegebedürftige Menschen, abgerufen am 27.10.2026
- KfW: Meldung vom 07.04.2026, 455-B, 159, abgerufen am 27.10.2026


